Warum wurde die neue Replay-Werbung eingeführt?

Replay-TV ist beliebt – denn du kannst Sendungen ganz bequem überspulen. Das führt jedoch dazu, dass TV-Sender weniger Werbeanzeigen ausspielen können – eine wichtige Einnahmequelle fällt weg.


Rechtliche Grundlage: Branchenvereinbarung GT12

Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter Sender für die zeitversetzte Ausstrahlung ihrer Inhalte entgelten. Die dafür geltenden Tarife wurden im Juni 2020 in der Branchenvereinbarung GT12 (Gemeinsamer Tarif 12) festgelegt. Diese Vereinbarung wurde zwischen den Verbreitungsverbänden (Suissedigital, Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften – darunter ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM – ausgehandelt. Ziel ist es, zeitversetztes Fernsehen dauerhaft rechtssicher und wirtschaftlich zu ermöglichen.


Pragmatische Umsetzung durch dynamische Werbung

Replay-Werbung ist ein Kompromiss: Statt langer Werbeblöcke gibt es jetzt kurze, gezielt platzierte Formate – Start-Ad, Pause-Ad, Fast-Forward-Ad. Sie kompensieren Einnahmeverluste, ohne dass du auf den Nutzen des Replay-TV verzichten musst.


Wichtige Änderung ab Herbst 2025

Ab Herbst 2025 wird die Branchenvereinbarung GT12 erweitert. Dann gilt Replay-Werbung auch für öffentlich-rechtliche Sender wie SRF, ARD, ZDF und ORF – und zwar bei Start, Pause und Vorspulen. Diese Regelung betrifft sämtliche Anbieter in der Schweiz.


Was bedeutet das für dich?

  • Replay-TV bleibt verfügbar – aber mit angepasster Werbeunterbrechung.

  • Dynamische Werbung sorgt für weniger Unterbrechungen und bleibt transparent.
  • Als zusätzlichen Komfort kannst du die Werbung mit der Skip-Ad-Funktion umgehen – flexibel buchbar und einfach zu nutzen.

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